"... keine Todesfälle von Einwohnern jüdischen Glaubens"
Der Mord an den Godesberger Juden 1933-1945
Bei der Volkszählung im Mai 1939 registrierten die Zähler in Bad Godesberg 58 "Glaubensjuden" und weitere 25 Personen christlicher Konfessionen, die nach den Nürnberger Rassegesetzen ebenfalls als "Volljuden" galten.1 Anhand der überlieferten Melderegister und anderer Unterlagen lassen sich die Namen und das weitere Schicksal von 72 der damals erfassten Menschen rekonstruieren.2 Weniger als ein Drittel von ihnen sollte die nächsten Jahre überleben: Mindestens 43 sowie zwei nach 1939 geborene Kinder wurden in die Todeslager im Osten deportiert, wo bis auf eine Person alle umkamen, acht starben eines "natürlichen" Todes, wenn man davon überhaupt angesichts der Verfolgungssituation sprechen kann.3 Überlebt haben von denen, die im Mai 1939 in Bad Godesberg wohnten, nur diejenigen, die noch in ein sicheres Asylland emigrieren konnten oder die wegen einer Ehe mit einem nichtjüdischen Partner vor der Deportation geschützt waren. Mindestens weitere 20 Juden, die zwischen 1933 und 1939 Bad Godesberg verlassen hatten und teilweise in Nachbarländer emigriert waren, kamen in den Vernichtungslagern um. Zwei Godesberger Juden hatten bereits vor Kriegsbeginn einen gewaltsamen Tod gefunden. Eine solche Entwicklung hätte noch wenige Jahre zuvor niemand in Bad Godesberg für möglich gehalten.